ABFALL LEXIKON - A

 

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 Abbruchholz
Abrollcontainer
 Abfallarten 
Abfallschlüsselnummer
Altholz
 Aluminium 
Asphalt
 
 

ABBRUCHHOLZ

 

Abbruchholz fällt bei der Durchführung von Bau- oder Umbaumaßnhamen als Abfall an. Der Begriff Abbruchholz subsummiert zwar behandelte sowie unbehandelte Hölzer, jedoch ist es wichtig, dass diese immer sortenrein gesammelt werden und keine starken Verunreinigungen wie Lacke oder Imprägnierungen aufweisen. 

Abfälle zu denen Abbruchholz zählen, sind beispielsweise:

  • Gartenzäune
  • Fachwerkbalken
  • Möbel
  • Parkett und Dielen
  • Türen
  • Treppen
  • Paletten

Eine sortenreine Sammlung ist hierbei wichtig, da sich nach dem Zustand des Holzes auch seine Entsorgung richtet. So kann unbehandeltes Holz geschreddert und wiederverwertet werden, wohingegen behandeltes Holz als Brennstoff genutzt und der thermischen Verwertung zugeführt wird.  

 
 

ABROLLCONTAINER

 

Die Firma Mascheroder Sand + Kies verfügt über Abrollcontainer in den Größen 9 m³, 15 m³ und 30 m³. Ein Abrollcontainer ist ein Container auf Rollen mit genormtem Unterrahmen.

An der Vorderseite von Containern dieser Art befindet sich ein Haken, über den der Abrollcontainer von einem LKW aufgenommen werden kann. Aus diesem Grund wird ein solcher Container auch Hakenliftcontainer genannt. Die Rückseite hingegen ist mit Flügeltüren ausgestattet, die einen ebenerdigen Einstieg und somit eine Befüllung mittels Schubkarre ermöglichen.

 
 

ABFALLSCHLÜSSELNUMMER

 

Die Abfallschlüsselnummer (Abk.: AVV) ist eine sechsstellige Ziffer, die auf Basis der Abfallverzeichnisordnung dazu dient, Abfälle in ihrer Zusammensetzung genau zu klassifizieren.
Die sechs Ziffern setzen sich dabei aus 3 zweistelligen Zahlengruppen zusammen, die die folgenen Bedeutungen haben:

  • 11 xx xx: Entstehungsbranche des Abfalls
  • 11 11 xx: branchentypischer Prozess, in dem der Abfall entstanden ist
  • 11 11 11: numerische Aufzählung des Abfalls

 

Als Beispiel lässt sich Bauschutt heranziehen. So gliedert sich die AVV-Nr. von Bauschutt 17 01 07 wie folgt auf:


17 steht für die Klasse der Bau- und Abbruchabfälle.
01 grenzt ein auf die Bestandteile Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
07 konkretisiert: Gemische aus Betron, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme der Fraktionen, die gefährliche Stoffe beinhalten.

Leichtbaustoffe wie Ytong, Gipsabfälle, Rigips oder Bimsstein gehören dann nicht in in den Bauschutt-Container, wenn ein Anteil von 5 % des Gesamtvolumens der Containerinhalte überschritten wird.

Zum Einsatz kommt die Abfallschlüsselnummer z.B. beim Abfallnachweisverfahren, in dessen Rahmen sie auf Begleitscheinen sowie Entsorgungsnachweisen angegeben werden muss.

 
 

ALTHOLZ

 

 

 AVV 150103

 AVV 170201

 AVV 170204


Die Abfallart „Altholz“ umfasst Holzabfälle unterschiedlichster Herkunft - also Holz, das schon einmal verwendet wurde. Elementar für die Entsorgung von Holz ist dabei, dass zwischen unbehandeltem und behandeltem Holz unterschieden wird.Je nach Art der Behandlung oder Verunreinigung, die das Holz im Rahmen seiner Nutzung erfahren hat, wird behandeltes Altholz in die Kategorien A II bis A IV eingeteilt. Dieses Holz muss - in Abhängigkeit von seiner Kategorisierung - einer besonderen Entsorgung zugeführt werden.

In die Kategorie

  • AI ( AVV 150103 ) "unbehandeltes Holz" fällt sämtliches Holz, das im Rahmen seiner Nutzung nicht mit Farben, Lacken oder anderen Chemikalien in Berührung gekommen ist. Dieses Holz kann von der Holzindustrie in aller Regel komplett wiederverwertet werden.
  • AII/III ( AVV 170201 ) "behandeltes Holz" fällt verleimtes, lackiertes, beschichtetes, gestrichenes oder sonstwie behandeltes Altholz aus dem Innenbereich, wie z.B.: Schränkte, Türen, Spanplatten, etc.
  • AIV/AVV ( AVV 170 204 ) "schadstoffhaltiges Holz" fällt mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie z.B.: Jägerzäune, Leitungsmasten, oder Bahnschwellen. In diese Kategorie fallen auch alle Hölzer, welche nicht in die anderen beiden Kategorien ihren Platz finden. Bitte beachten Sie aber das das Holz PCB-frei sein muss.

 

 
 

ASPHALT

 

 

AVV 170301

AVV 170302


Die Abfallart „Asphalt“ wird unterschieden zwischen teerhaltig und teerfreiem Aspahalt. Ebenfalls wird beider Abfallschlüsselnummer immer Bitumen mit aufegführt. Folgendermaßen wird die Abfallart unterschieden:

  • 17 03 01 Asphalt/ Bitumen teerhaltig
  • 17 03 02 Asphalt/ Bitumen teerfrei

"Asphalt und Bitumen teerhaltig" sind zum Beispiel Straßenaufbruch oder Aufbruch mit teerhaltiger Belastung. Die Vorlage einer Analyse auf Asbestfreiheit des Materials ist immer erforderlich seitens des Abfallerzeugers.erden.

"Asphalt und Bitumen teerfrei" enthält keine Fremd- und Störstoffe, vorallem aber keine teerhaltigen Anhaftungen oder Asbteststoffe.

 

Die Kantenlänge darf bei beiden Abfallarten 75 cm maximal betragen. Größere Kantenlängen sind nach Absprache möglich. Die Annahme des Materials erfolgt immer nur nach der Vorlage einer Analyse und einer Erklärung des Abfallerzeugers.

 
 
Klassische Ansicht