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ABFALL LEXIKON - D

 

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Dachpappe teerfrei | Dachpappe teerhaltig

 Dachziegel

Dekontamination

Deponieklassen

Deponie

Deponierung


 

DACHPAPPE TEERFREI | DACHPAPPE TEERHALTIG

 AVV 170302

 AVV 170303

Die Abfallart „Dachpappe“ wird unterschieden zwischen teerhaltig und teerfreier Dachpappe. Folgendermaßen wird die Abfallart unterschieden:

  • 17 03 02 Dachpappe teerhaltig
  • 17 03 03 Dachpappe teerfrei

"Dachpappe teerhaltig" enthält geringe Beimengungen, weniger als 10%, von bitumenhaltiger Isolierung.

"Dachpappe teerfrei" enthält keine oder geringe Beimengungen, weniger als 10%, von Isoliermaterial wie Styropor oder Kork. Sie dürfen keine teerhaltigen Beimengungen enthalten.


 

DACHZIEGEL

 

Dachziegel bestehen oftmals aus grober Keramik aus gebranntem Ton und werden zum Eindecken geneigter Dächer verwendet. Man unterscheidet zwischen traditionellen unverfalzten Dachziegeln (wie beispielsweise Hohlpfannen) und moderneren, verfalzten Dachziegeln (wie beispielsweise Doppelmuldenfalzziegeln). Als Abfall fallen Dachziegel meist im Rahmen von Dachsanierungen oder kompletten Abbrüchen an.  

TIPP: Wenn Sie Dachziegel entsorgen müssen lohnt es sich, diese von weiteren Materialien getrennt zu sammeln und in einen Container für Bauschutt einzugeben. Dieser ist im Vergleich zu einem Container für Baustellenmischabfälle, in welchem beispielsweise auch Altholz und Schrott entsorgt werden dürfen, erheblich preiswerter. 


 

DEKONTAMINATION

 

Im Bereich des Umweltschutzes berzeichnet die Dekontamination in erster Linie die Verringerung oder - im besten Fall - die Beseitigung des Schadstoffgehaltes in Böden oder anderen Materialien. Hierzu kommen physikalische oder chemische Verfahren, wie beispielsweise das Abwaschen oder die Reinigung mit Chemikalien, zum Einsatz.


 

DEPONIEKLASSEN

 

Die Errichtung, der Betrieb sowie die Überwachung von Deponien wird in Deutschland in der Deponieverordnung (DepV) geregelt. In dieser Verordnung werden die Deponien in Klassen eingeteilt, aus denen sich nicht nur Anforderungen an den Betrieb, sondern auch an die Stillegung sowie die Nachsorge von Deponien ableiten lassen.

Die folgenden Deponieklassen sind hier definiert:

  • Deponieklasse 0: Deponien für Inertabfälle (z.B. unbelasteten Bauschutt und unbelastete Böden)
  • Deponieklassen I und II: Deponien für ungefährliche Abfälle (z.B. behandelter Haus- und Gewerbeabfall, Industrieabfälle oder Einlagerungsstoffe ohne Überwachungsbedarf)
  • Deponieklasse III: Deponien für Sonderabfälle mit besonderem Überwachungsbedarf
  • Deponieklasse IV: Deponien für gefährliche Abfälle in der Regel Untertagedeponien


 

DEPONIE

 

Eine Deponie (auch Beseitigungsanlage oder Entsorgungsanlage) ist eine bauliche und technische Anlage, auf der Abfälle langfristig abgelagert, meist auch endgelagert werden. Ziel einer Deponie ist es, diese Lagerung so umweltschonend wie möglich zu machen. Hierzu werden die Deponien in Deutschland gemäß der Deponieverordnung in verschiedene Klassen (0 bis IV) eingeteilt.


 

DEPONIERUNG

 

Der Begriff Deponierung bezeichnet das dauerhafte Lagern von Abfällen, die nicht dem Recycling zugeführt werden können. Die hierfür verwendeten Anlagen werden als Deponie bezeichnet. Diese werden - je nach Art des gelagerten Abfalls - in verschiedene Klassen eingeteilt und müssen entsprechend unterschiedlichen Auflagen genügen.