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ABFALL LEXIKON - G

 

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Gartenabfall, Grünabfall

Gipsabfälle

 

 

GARTENABFALL, GRÜNABFALL UND RASENSCHNITT

 AVV 200201

Gartenabfälle umfassen jene Abfälle, die bei der Reinigung oder auch Umgestaltung von Gärten anfallen. Dabei handelt es sich nicht nur um Arbeiten durch Privatpersonen, sondern auch um Aufträge von Garten- und Landschaftsbaubetrieben, die darüber hinaus vielfach mit der Instandhaltung von Parks und öffentlichen Anlagen betraut werden. Diese Abfälle sind kompostierbar.                  

Zum Gartenabfall gehören: 

  • Äste
  • Wurzeln
  • Laub
  • Zapfen
  • Grünschnitt
  • kleine Sträucher
  • Rasenschnitt

Nicht zum Gartenabfall gehören hingegen:

  • Baumstämme mit einem Durchmesser von mehr als 35 cm oder einer Länge von 1 m
  • kontaminiertes Laub
  • Bodenaushub
  • Küchen- und Speiseabfälle
  • Grasnarbe
  • Kompost
  • Wurzelstümpfe / Wurzelstubben


 

GIPSABFÄLLE

 AVV 170802

Die Abfallart Gipsabfall umfasst alle Gipsbaustoffe frei von Fremd- und Störstoffen und Verunreinigungen.