Bei Rückbauarbeiten in und an Gebäuden lässt es sich trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kaum gänzlich vermeiden, mit Schadstoffen in Berührung zu kommen. Infolgedessen muss gerade bei der Vielzahl an Gefahrstoffen und deren zum Teil schwer gesundheitsschädigenden und erbgutverändernden Auswirkungen größtes Augenmerk auf die sach- und fachgerechte Ausführung der Sanierungsarbeiten gelegt werden.
Asbestsanierung
Der Umgang mit Asbest erfordert bei Sanierungs- und Entsorgungsarbeiten neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (TRGS 519 und TRGS 524) Erfahrung und Sorgfalt. Andernfalls können schwere und zum Teil irreversible Gesundheitsschäden für alle am Bau beteiligten Personen und die späteren Hausbewohner die Folge sein.
Unser Unternehmen hat sich nach der Gefahrstoffverordnung für den Ausbau und die Entsorgung fest und schwach gebundener Asbestprodukte qualifiziert. Aufgrund des ernstzunehmenden Gesundheitsrisikos durch den Kontakt mit Asbest, ist die Deponierung dieser Abfälle auf dafür zugelassenen Deponien nachweispflichtig.
Schwachgebundener Asbest in Bauteilen
Schwach gebundener Asbest stellt eine besondere Gefahr dar, da die Fasern leicht durch z.B. Erschüttern und Alterung freigesetzt und eingeatmet werden können. Man findet ihn häufig in:
- Leichtbauplatten (z.B. Sokalit, Baufatherm, Neptunit, Baufanit, etc.)
- Teilen technischer Anlagen (z. B. E.-Nachspeicherheizgeräte, Ventile, Flansche, Armaturen)
- Spritzasbest (z.B. im Hochbau, Schiffbau, Schienenfahrzeugbau)
- Einer Vielzahl weiterer Produkte, z.B. Fußbodenbelägen, Tapeten, Gurokitt, Kautasit, Putz
Festgebundene Asbestprodukte
- Wellasbestdacheindeckung und –seitenverkleidungen
- Asbestzementdachschindeln
- Planasbest als Decken- und Seitenverkleidungen
- Asbestzementrohre & -kanäle
- Asbestkontaminierte Abfälle, z.B. aus Brandschäden
- Asbesthaltiges Fugenmaterial (Morinol, Secobit etc.)
- Asbestbruch und sonstige festgebundene Asbestprodukte
Brandschadensanierung
Eine besondere Herausforderung kann der Rückbau oder die Sanierung von brandgeschädigten Gebäuden darstellen. Neben den umfangreichen Richtlinien und Vorschriften zum Umgang mit kalten Brandstellen (z.B. VdS 2357 - Richtlinien zur Brandschadensanierung, FSU - Richtlinie - Umgang mit kalten Brandstellen und BGR 128 - Arbeiten in kontaminierten Bereichen), muss hier die Sicherheit aller am Bau beteiligten Personen im Fokus stehen. Die notwendigen Maßnahmen sind Einzelfallentscheidungen und richten sich nach den Problematiken, die aus einem Gebäudebrand resultieren können:
- Einsturzgefährdete Gebäude
- Brandgeschädigte Abbruchgebäude
- Asbestvorkommen oder sonstige Gebäudeschadstoffe
- Löscheinwirkungen (ähneln Wasserschäden)
- Thermische Schäden
Wir bieten Ihnen unter anderem folgende Lösungen an:
- Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung nach einem Brand
- Schadensmanagement, Dokumentation und Ergebniskontrolle in Rücksprache mit Eigentümern, Versicherungsgesellschaften, Sachverständigen und den zuständigen Behörden (z.B. Amt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit, Bau-BG etc.)
- Fachgerechter Abbruch der/des brandgeschädigten Gebäude/s
- Brandschadenbeseitigung und Neutralisation
- Fach- und umweltgerechte Entsorgung
- Qualitäts- und Erfolgskontrolle
Der Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt vor Immissionen steht dabei nicht im Konflikt mit der Wirtschaftlichkeit.
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