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9m³ ABROLLCONTAINER ZUR ENTSORGUNG VON BAUSCHUTT ► AVV 17 01 07
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PRODUKTDATENBLATT
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ENTSORGUNGSHINWEIS |
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Freigegeben zur Beladung: |
- Bauschutt (nicht verunreinigt)
- Keramik
- Porzellan
- Dachziegel
- Waschbecken
- Ziegelsteine
- Steinabbruch
- Reiner Betonausbruch (ohne Armierung) bis 60 cm Kantenlänge
- Toilettenschüsseln
- Fliesen und Kacheln
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Ausgeschlossen sind z.B.: |
- Reine Gips- und Putzreste
- Holz
- Folien
- Metalle
- Heraklit
- Kunststoffe
- Leichtbaustoffe (Bims, Hohlbockseteine, Porenbeton, Ytong)
- Isolier- und Dämmstoffe
- Papier- und Tapetenreste
- Gips- und Gipskartonplatten
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Bitte beachten Sie |
Der Container darf nur mit einer Abfallart befüllt werden. Sollte eine Nachsortierung durch das nicht einhalten der Freigegebenen Beladung nötig sein, müssen wir diese in Rechnung stellen. |
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SPEZIFIKATION CONTAINER |
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Volumen (m³) |
9 |
Max. Füllgewicht (t) |
15 |
Hinweis zur Befüllung |
Die Befüllung darf maximal bis zur Ladekante erfolgen. Bitte achten sie auf eine gleichmäßige Befüllung, die sich beim Transport nicht wesentlich verlagern kann. Das maximale Füllgewicht darf nicht überschritten werden. |
Besonderheiten |
Zum abstellen wird eine ebenerdige und befestigte Fläche benötigt. Der Behälter besitzt an der Rückseite Flügeltüren zum ebenerdigen Einstieg. |
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STELLVORAUSSETZUNGEN |
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Zufahrtsbreite |
3,00 |
Zufahrtshöhe |
4,00 |
Zufahrtslänge |
15,00 |
Stellplatz |
Falls der Behälter auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Straße aufgestellt werden soll, müssen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung einholen. Diese ist bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbstständig erwerben und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften (Absperrung / Beleuchtung) sind einzuhalten. |
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