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ABFALL LEXIKON - U

 

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 Übernahmeschein


 

ÜBERNAHMESCHEIN

 

Grundlage für die Einführung des so genannten Übernahmescheins waren die §§ 18, 19 ff. der Nachweisverordnung (NachwV). Er dient dazu, einen Nachweis über die erfolgte Entsorgung von Abfällen zu liefern und somit im ersten Schritt den Abfallerzeuger zu schützen, der so belegen kann, dass er seine Abfälle an einen Einsammler übergeben hat. In einer zweiten Instanz und mittels eines weiteren Übernahmescheins wird dann die Übergabe des gesammelten Abfalls an einen Entsorger dokumentiert. Der Übernahmeschein stellt folglich die Kontrolle des Verbleibs von Abfällen bei Befördererwechsel von der Anfallstellebis hin zur Entsorgungsanlage dar.